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Gildensatzung
Verfasst: Fr 4. Dez 2009, 15:10
von Sihaya
Grüße miteinander!
An dieser Stelle findet ihr die Gildensatzung von Draconis Equitis. Wir sehen die Satzung als Basisregelwerk und Grundlage für die Organisation der Gilde und ihrer Aktivitäten. Sie ist nicht als allmächtiges Gesetz zu verstehen, das buchstabengetreu befolgt wird, sondern soll Mitgliedern und Interessierten eine Orientierung bieten, wie es bei uns zugeht.
Sihaya
für den Schattenrat
Re: Gildensatzung
Verfasst: Fr 4. Dez 2009, 15:13
von Sihaya
Präambel
Die Draconis Equitis (lat. Drachenritter) sind eine 'World of Warcraft'-Gilde auf dem RP-PvP-Realm "Die Todeskrallen" auf Seiten der Horde. Ziel ist es eine Plattform für Gelegenheitsspieler zu stellen, inklusive Raids in einem gewissen Maße, ohne dabei Mindestteilnahme an Raids, Mindestonlinezeit oder Equipstände zu fordern. Grundsätzlich soll das "Richtige Leben" immer vor dem Spiel stehen, weshalb vorher genannte Raids sich nach der Lust und Zeit der Mitglieder richten.
Der Spaß am Spiel soll unter Beachtung einiger weniger Regeln an erster Stelle stehen. So wird es keine Vorschriften bezüglich Skillungen oder Spielweisen geben (das ein Katzendruide auch mal heilt, wenn es gerade knapp wird sollte natürlich gegeben sein). Powerspieler, welchen es nur auf Perfektion, Fortschritt und Beute ankommt sind unerwünscht!
§1 Organisation und Struktur
Trotz der diversen Ränge im Spiel wird versucht, eine demokratische und möglichst flache Hierarchie zu stellen und zu halten. Jede Entscheidung des Gildenrates kann generell durch eine 2/3- Mehrheit der Mitglieder aufgehoben werden. Ausnahme bildet der Raidleiter im Raidverbund, damit kein Chaos während eines Raids herrscht (siehe 1.3 Der Raidleiter). Der Rat untersteht während des Raids ebenfalls dem Raidleiter in Bezug auf raidrelevante Entscheidungen.
Generell hat jeder jederzeit das Recht auf freie Meinungsäußerung, welche ausdrücklich erwünscht ist! Das Forum soll dafür eine Kommunikationsplattform bieten.
§1.1 Der Gildenleiter
Die Hauptaufgaben des Gildenleiters bestehen aus der Repräsentation der Gilde nach außen sowie der Organisation der Gilde. Ihm zur Seite stehen die Offiziere. Der Posten des Gildenleiters kann durch eine 2/3-Mehrheitswahl der Mitglieder neu besetzt werden.
Der Gildenleiter ist Grogton, der am 22.01.2009 mit großer Mehrheit gewählt wurde und die Nachfolge unseres Gildengründers Cultrarius antritt.
§1.2 Der Rat
Der Rat setzt sich wie folgt zusammen:
(a) dem Gildenleiter
(b) direkt von allen Gildenmitgliedern gewählten Personen mindestens im Range eines Ritters.
Die oberste Aufgabe des Rates ist es, Entscheidungen zum Wohle und für die Entwicklung der Gilde
zu treffen. Jeder im Rat hat bei der Entscheidungswahl genau eine Stimme, sollte keine Einigung erzielt werden können, kann die Entscheidung durch eine Mehrheit der Gildenmitglieder gefällt werden.
Zur Zeit sind die aktiven Ratsmitglieder Grogton, Ashtari und Sihaya.
§1.3 Der Raidleiter- & Organisator
Der Raidleiter und sein Stellvertreter haben gewisse Weisungsbefugnisse während eines Raids, dem auch der gesamte Gildenrat untersteht. Sie können keine Entscheidungen treffen, welche die Gilde insgesamt betreffen, sondern nur innerhalb des Raidverbunds. Sie koordinieren Raids und sorgen für die faire Aufteilung der Beute während eines Schlachtzuges.
Auch in deren Aufgabenbereich fällt die Organisation von Raids, also vor allem die Termin- und Teilnehmerkoordination.
§1.4 Gildenbank
Die Gildenbank steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Dort können gefundene Gegenstände freiwillig eingereicht werden. Es steht jedem Mitglied frei, sich Gegenstände von der Gildenbank zu nehmen. Lediglich das letzte Fach beinhaltet besonders wertvolle Materialien. Diese werden auf Anfrage von einem Mitglied des Gildenrates herausgegeben.
Das dort lagernde Gold ist zum Verleih für größere Anschaffungen bestimmt, falls beispielsweise noch Geld für das lang ersehnte Mount fehlt.
Wer sich an der Gildenkasse bedient und von dort abgehobene Gegenstände zum Verkauf anbietet, verliert das Recht auf Gegenstände aus der Kasse und läuft Gefahr, seinen Gildenplatz zu verlieren. Eine Ausnahme bildet natürlich der gewählte Bankverwalter.
§1.5 Amtsperioden
Es sind keine begrenzten Amtsperioden vorgesehen. Das Amt wird durch Niederlegen oder durch Abwahl einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder beendet.
§1.6 Ränge und ihre Rechte
Für folgende Ränge (aufsteigend) wurde sich entschieden:
Knecht - Rang für die Twinks
Knappe - Rang für Mitglieder in der Probezeit
Ritter - Gildenmitglieder / Hauptcharaktere
Schattenritter - Rang für Gildenmitglieder, die sich durch ihre Verdienste für die Gilde ausgezeichnet haben
Todesritter - Twinks der Mitglieder des Gildenrates (Offiziere)
Schattenrat - Gildenrat (Offiziere)
Magister - Gildenleiter (Gildenmeister)
§2 Verhaltensregeln
Erwartet wird ein Verhalten, das der Netiquette entspricht. Vergesst nicht: Auf der anderen Seite sitzt ein Spieler wie ihr einer seid, der sich im Spiel nicht ärgern möchte!
§2.1 Verhalten gegenüber anderen
Verhaltet euch anderen Spielern gegenüber so, wie auch ihr behandelt werden wollt. Bei Streitereien besser einen zuviel auf der Ignore-Liste als am Ende Ärger mit dem Gamemaster oder anderen Spielern.
§2.2 Verhalten gegenüber dem Feind
Auch wenn die Allianz euer Feind ist, behandelt sie stets fair! Ihr solltet darauf verzichten, jemanden anzugreifen der gerade gegen eine Horde Monster kämpft, bereits schwer verwundet ist oder gar total chancenlos (graue Gegner etc.). Ausnahme dazu bildet natürlich der Schutz der eigenen Fraktion. Wenn eine Horde für euch grauer Allianzler auf einen für sie grauen Hordler springt ist es absolut legitim der Allianz am eigenen Leib zu zeigen, wie sich so etwas anfühlt.
§2.3 Rollenspiel
Gildenintern ist Rollenspiel kein Zwang. Im Regelfall werden alle internen Chatkanäle formfrei verwendet. Äußerungen im "/yell-" und "/say-" Kanal sowie in den öffentlichen Känalen (Allgemein, Handel, Lokale Verteidigung) sind rollenspielkonform zu halten. Wir sind keine Hardcore-RP-Gilde, möchten aber, dass andere RP-Spieler nicht durch Out-of-Character-Gequatsche unsererseits verärgert oder am RP behindert werden. Jedes Gildenmitglied ist für das Ansehen der Gilde mitverantwortlich und sollte sich in der "Öffentlichkeit" eines RP-Realms auch entsprechend verhalten.
§2.4 Name eures Charakters
Der Name eures Charakters muss sich an Blizzards Namensbestimmungen für RP-Server halten. Es wird generell niemand aufgenommen der Coladose, Roxx0r, Hanswurst oder dergleichen heißt.
§3 Bewerbung, Aufnahme und Mitgliedschaft
Generell ist bei uns nur eine Aufnahme nach vorheriger schriftlicher Bewerbung möglich. Ein neues Mitglied wird nur nach Beratschlagung des Gildenrates aufgenommen bzw. nach einer Besprechung bei einem kurz bevorstehenden Gildentreffen.
§3.1 Bewerbung
Für eine Aufnahme solltet ihr das 18. Lebensjahr vollendet haben und sowohl unsere Ziele als auch unsere Satzung gelesen und verstanden haben. Sofern dies der Fall ist erfolgt die Bewerbung in schriftlicher Form im dafür vorgesehenen Forum. Außerdem gehen einer Aufnahme stets einige Gespräche (im Spiel) mit dem Gildenrat voran.
§3.2 Aufnahme und Probezeit
Sollte sich der Gildenrat für eine Aufnahme entscheiden ist eine Probezeit von 30 Tagen zu meistern. Sie dient nicht dazu, die Neuankömmlinge zu ärgern. Im Gegenteil: Sie soll sicher stellen, dass sich die Erwartungen beider Parteien erfüllen.
Mitglieder in der Probezeit sind am Rang "Knappe" zu erkennen. In dieser Zeit werden zur besseren Übersicht keine Twinks der neuen Mitglieder aufgenommen.
Die Probezeit gilt als nicht bestanden, wenn die Mehrheit des Gildenrates der Meinung ist, das Mitglied hat sich nicht genügend in die Gemeinschaft eingefügt. In allen anderen Fällen wird das neue Mitglied automatisch in den Rang des Ritters erhoben und gilt ab diesem Moment als vollwertiges Mitglied.
§3.3 Mitgliedschaft
Als frisch beförderter Ritter stehen euch alle Rechte und Pflichten zu. Jedes Mitglied sollte versuchen sich so gut wie möglich in die Gemeinschaft einzubringen, anderen zu helfen und an Gemeinschaftsaktivitäten teilzunehmen sofern es seine Zeit zulässt.
§3.4 Ausschluss
Ein Ausschluss aus der Gilde ist nur in schweren Fällen vorgesehen. Beispielsweise massive Beleidigungen von anderen Spielern innerhalb oder außerhalb der Gilde oder sonstigem unangemessenem Benehmen welches den allgemeinen gesellschaftlichen Regeln widerspricht. Um ein Mitglied auszuschließen, ist eine 2/3-Ratsmehrheit notwendig.
§3.5 Aktivität
Es gibt keinerlei Vorschriften zwecks Onlinezeiten oder Aktivität, sollte jedoch ein Charakter ohne Angabe von Gründen mehr als zwei Monate nicht mehr gespielt worden sein wird dieser aus der Gilde entfernt. Diese Maßnahme dient der Übersichtlichkeit und der Vermeidung von Karteileichen.
§4 Satzungsänderungen
Änderungen an der Satzung können nach einer Mehrheitswahl durchgeführt werden. Änderungen welche bisherige Prinzipien der Satzung verletzen bzw. außer Kraft setzen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder.
§5 Twinks
Alle Mitglieder dürfen ohne Beschränkungen ihre Twinks in die Gilde einladen. Um jedoch keine Karteileichen anzusammeln, bitten wir jeden seine schon länger nicht mehr gespielten Twinks aus der Gilde entfernen zu lassen. Jeder Twink ist am Rang "Knecht" erkennbar.
§6 Lootregeln
Es gelten die allgemein anerkannten 'World of Warcraft'-Lootregeln. Eventuelle Ausnahmen aus beispielsweise Fairness Gründen sind innerhalb der Gruppe zu regeln. Sollte ein Verzauberer anwesend sein, wäre es nett ggf. auf das Würfeln von Gier zu verzichten, um weiterhin kostenlose Verzauberungen anbieten zu können. Dies ist aber keine Pflicht!
Ninjalooter werden an den Ohren nach Stormwind gezogen und der Allianz zum Fraße vorgeworfen.